Factoring

Factoring Verfahren

Factoring ist eine vielseitige Finanzdienstleistung, die von mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Großhandel und Dienstleistungssektor in wachsendem Umfang genutzt wird. Meist nehmen die Factorkunden den kompletten Leistungsumfang in Anspruch: umsatzkongruente Finanzierung, hundertprozentigen Schutz vor Forderungsausfällen(Sicherheit), Debitorenmanagement(Service).

Das Factoringinstitut(Factor) kauft von seinen Factoringkunden Geldforderungen im Rahmen eines Vertrages an.

Der Factor prüft vor Vertragsabschluß und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko.

Der Factorkunde informiert seine Abnehmer darüber, dass die Forderungen an den Factor verkauft wurden und der Rechnungsbetrag an diesen zu zahlen ist.

Er stellt dem Factor laufend Rechnungskopien über die Forderungen zur Verfügung bzw. übermittelt die Rechnungsdaten durch Datenfernübertragung. Sofern die Rechnungsbeträge im Rahmen der eingeräumten Limite liegen, kauft der Factor die Forderungen an.

Der Factor schreibt den Factoringerlös(Forderungskaufpreis) sofort dem Abrechnungskonto des Factoringkunden gut. Lediglich 10 % bis 15 % des Kaufpreises behält der Factor zunächst als Sicherheit für Skontoabzüge oder Mängelrügen ein. Dieser Sicherheitseinbehalt wird dem Kunden bei Zahlung durch den Debitor oder bei Fälligkeit gutgeschrieben.

Factoring Formen

Full-Service-Factoring

Das Verfahren - auch Standardfactoring genannt - umfaßt neben der umsatzkongruenten Finanzierung auch eine hundertprozentige Risikoabsicherung und eine Entlastung beim Debitorenmanagement.

Online-Factoring

Abwicklung des Factoringverfahrens unter Verwendung moderner Datenübertragungstechnik.

Bulk-Factoring

Auch Inhouse-Factoring oder Eigenservice-Factoring genannt: Der Factoringkunde nutzt die Finanzierung und Risikoabsicherung durch den Factor, verzichtet aber auf weitergehende Dienst-leistungen. Er führt die Debitorenbuchhaltung - treuhänderisch für den Factor - selbst durch.

Fälligkeits-Factoring:

Factoring-Variante, bei der der Factoringkunde die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt, aber auf die sofortige Regulierung des Kaufpreises verzichtet.

Echtes/Unechtes Factoring:

Factoringverfahren, bei denen der Factor das Ausfallrisiko übernimmt (Delkredereschutz), werden als 'echtes Factoring' bezeichnet; Factoring ohne Übernahme des Ausfallrisikos nennt man 'unechtes Factoring'. In Deutschland wird seit Jahren fast ausnahmslos echtes Factoring praktiziert.

Offenes/Stilles Factoring

Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf informiert und aufgefordert, direkt an den Factor zu zahlen; beim stillen Factoring-Verfahren wird die Forderungsabtretung dem Debitor gegenüber nicht offengelegt. In Deutschland wird überwiegend die offene Abtretung praktiziert.

Export-Factoring/Import-Factoring

Die Factoringinstitute bieten Factoring sowohl für den inländischen als auch für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr an. Nehmen inländische Unternehmen (Exporteure) die Leistungen eines Factors in Deutschland für ihre grenzüberschreitenden Geschäfte in Anspruch, spricht man von Export-Factoring. Handelt es sich um Importgeschäfte, bei denen ausländische Unternehmen die Leistungen eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen, wird dies Importfactoring genannt.